Die Fachkraft für Arbeitssicherheit an Ihrer Seite

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Arbeitssicherheit neu gedacht.

Weniger Risiko. Mehr Klarheit. Ich bringe Sicherheit dorthin, wo sie zählt: in Ihren Arbeitsalltag.

QR Code Christian LangeOb Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung und gesetzliche Vorgaben – als Fachkraft für Arbeitssicherheit sorge ich dafür, dass Sie den Kopf frei haben. Für das, was wirklich wichtig ist: Ihr Team und Ihr Erfolg.

Profitieren Sie von ganzheitlichen Gestaltungsansätzen zur Implementierung der gesetzlichen Anforderungen im Arbeitsschutz - auch in Ihre bestehenden Dokumentationssysteme.

Das muss nicht kompliziert und mit Mehraufwand für Sie als Führungskraft verbunden sein. Weniger ist mehr.

Rufen Sie mich gerne an.

 

Was macht eine Sicherheitsfachkraft?

Eine Sicherheitsfachkraft (auch Fachkraft für Arbeitssicherheit, kurz SiFa oder Sifa) ist eine speziell ausgebildete Person, die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in allen Fragen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung unterstützt. Die gesetzliche Grundlage für ihre Tätigkeit ist das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG).

Sicherlich steht die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben im Vordergrund der Tätigkeit - aber wir können mehr!

Ganzheitliche Gestaltung im Arbeitsschutz 1

Dank der überarbeiteten Ausbildung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) profitieren Sie als Unternehmerin,  Unternehmer oder Führungskraft von einer ganzheitlichen Betrachtung Ihrer Prozesse und Organisationseinheiten, die auch die Ziele aller anderen Beteiligten mit einbezieht - inklusive Ihrer Unternehmensziele.

Die Sicherheitsfachkraft unterstützt Sie beim Erreichen Ihrer wirtschaftlichen Ziele durch

  • Beratung zu Fragen der Arbeitssicherheit, Unfallverhütung und ergonomische Arbeitsplatzgestaltung;
  • Organisation des Arbeitsschutzes in Ihrem Unternehmen;
  • Begehung und Überprüfung Ihrer Arbeitssysteme auf Einhaltung der arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften;
  • Begleitung von Inspektionen durch Ihre Arbeitsschutzbehörde oder Ihre Berufsgenossenschaft;
  • Unterstützung bei der Beurteilung Ihrer Arbeitsbedingungen (Gefährdungsbeurteilung);
  • Gestaltung von Betriebsanweisungen, Unterweisungen und Schulungen;

 

Wie können Sie die Vorteile des Arbeitsschutzes für Ihr Unternehmen nutzen?

Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Sie als Unternehmerin oder Unternehmer, die Anforderungen an den Arbeitsschutz in Ihrem Unternehmen oder Betrieb umzusetzen. Dasselbe gilt auch für Führungskräfte in Unternehmen mit mehreren Organisationseinheiten.

Werden Sie proaktiv tätig und zeigen Sie Ihren Beschäftigten, Kunden und Lieferanten, daß Ihnen die Belange der Menschen und der Umwelt auch bei der Arbeit wichtig sind.

Unterstützen Sie die wirtschaftlichen Ziele Ihres Unternehmens entlang der Wertschöpfungskette und sparen Sie Kosten

  • durch die Gestaltung stringenter Arbeitsprozesse quer über Ihre Prozesslandschaft;
  • durch die Reduktion von Arbeitsunfällen und den damit verbundenen Arbeitsausfällen;
  • durch eine motivationsfördernde Arbeitskultur und eine verbesserte Produktivität;
  • durch die Schaffung von Anreizen für ein alternatives Mobilitätsverhalten;
  • durch die Schaffung einer gesunderhaltenden Präventionskultur unter Einbeziehung aller Menschen in Ihrem Unternehmen.

Halten Sie langjährig erfahrene und wertvolle Beschäftigte in Ihrem Unternehmen.

Gewinnen Sie neue Beschäftigte durch ein positives, auf den Menschen und die Umwelt ausgerichtetes Unternehmensimage.

Überzeugen Sie Ihre Lieferanten und Kunden von Ihren rechtssicheren Arbeitsumgebungen.

 

Wie können Sie den Arbeitsschutz in Ihrem Unternehmen gestalten?

Entsprechend dem § 5 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) hat die Untermnehmerin oder der Unternehmer Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa) zu bestellen. Die DGUV Regel 100-002 konkretisiert und erläutert die Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (DGUV Vorschrift 2).

Welches Modell für Ihr Unternehmen am Besten geeignet ist, hängt vor allem von der Größe Ihres Unternehmens ab.

 

Egal für welches Modell Sie sich entscheiden: Als Ihre Sicherheitsfachkraft (Fachkraft für Arbeitssicherheit) berate ich Sie zusammen mit Ihrer Betriebsärztin oder Ihrem Betriebsarzt zu allen Belangen rund um eine menschengerechte und gesundheitsfördernde Arbeitsgestaltung und berichte direkt an Sie.

Sie haben bereits eine Fachkraft für Arbeitssicherheit? Lassen Sie sich jährliche Berichte vorlegen die beispielsweise aussehen wie diese Vorlage? Sie haben Anspruch darauf.

 

Was kann ich heute für Sie tun?

Profitieren Sie von mehr als 25 Jahren Berufserfahrung als Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Selbstständiger (Gründer und geschäftsführender Gesellschafter einer GmbH) in internationalen Dienstleistungsunternehmen der Biotechnologie.

Als langjähriger Qualitätsmanager unterstütze ich Sie bei der Implementierung von relevanten QM-Systemen.

Audits bei externen Dienstleistern helfen Ihnen als Auftraggeberin oder Auftraggeber, die Einhaltung der Grundsätze der Guten Laborpraxis (GLP) und der guten klinischen Praxis (GCP) bei der Durchführung von klinischen Studien sicherzustellen.

Die Qualifikation als Sicherheitsfachkraft wird ergänzt durch eine Fachkunde nach §2 Biostoffverordnung (BioStoffV) in Verbindung mit der TRBA 200 "Anforderungen an die Fachkunde nach Biostoffverordnung".

Als externer Beauftragter für Biologische Sicherheit (BBS) nach §29 Gentechnik-Sicherheitsverordnung (GenTSV) bin ich bereits in 10 Bundesländern behördlich bestätigt.

 

Habe ich Ihr Interesse geweckt? Kontaktieren Sie mich noch heute.

Wie kann ich Ihnen helfen? Gern unterstütze ich Sie.

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biosafety4u.berlin GmbH

Christian Lange
Fachkraft für Arbeitssicherheit
Schulzestraße 20
13187 Berlin

E-Mail: arbeitsschutz@sicherheitsfachkraft.berlin
Mobil: +49 (0)157 75726939